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BGH, 01.02.1989 - StB 2/89 |
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StPO § 111
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.11.1988 - 1 BJs 89/86 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 26.06.1990 - 5 AR (VS) 8/90
Berechtigtes Feststellungsinteresse bei erledigter Maßnahme
Er verweist aber auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit erledigter Anordnungen der vorrangige Rechtsweg zum zuständigen Amtsgericht entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 StPO eröffnet (vgl. BGHSt 28, 57, 58 und 160, 161; 35, 363, 364; 36, 30, 32 und 242, 244; BGHR StPO § 111 Rechtsmittel 2) und deshalb ein weiterer Rechtsschutz durch das Oberlandesgericht nicht vorgesehen ist (§ 23 Abs. 3 EGGVG). - BGH, Ermittlungsrichter, 31.08.1989 - 1 BGs 289/89
Kontrollstelle - Identitätsfeststellung - Freiheitsentziehung - …
Dieser Auffassung ist der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs beigetreten (BGH, Beschl. v. 1. Februar 1989 - BGHR § 111 StPO Rechtsmittel 2).Die Strafprozeßordnung gewährt keinen vorbeugenden Rechtsschutz gegen vermutete Ermittlungsmaßnahmen (BGHR StPO § 111 Rechtsmittel 2).
- BGH, Ermittlungsrichter, 07.12.1990 - 1 BGs 366/90 Kontextvorschau leider nicht verfügbar